Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Bezeichnungen im Folgenden, die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
ABGs
1. Der Coach will die Arbeit eines Psychotherapeuten, Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzen. Deshalb soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen werde, bzw. eine künftige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Ein Coach hebt sämtliche Anordnungen in keinem Fall auf. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.
1.1. Der Coach behält sich vor, bei akuter Psychose, Schizophrenie, Wahn, sowie bei wiederholtem Nichterscheinen das Coaching zu verweigern.
1.2. Das Coaching/ die Kurzzeittherapie versteht sich als leistungsförderndes Mentaltraining. Es ist kein Diagnoseverfahren, keine medizinische Therapie oder sonstige Heilkunde, behandelt keine Krankheiten und keine Krankheitssymptome. Es werden keine Heilversprechen abgegeben, so dass falsche Hoffnungen geweckt wurden. Das Coaching ersetzt keine Psychotherapie, den Arztbesuch oder notwendige Medikamente.
2. Der Coach unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht. Diese kann nur durch das Einverständnis des Klienten aufgehoben werden oder wenn es sich um Auskünfte gegenüber Dritten, in Person von Ärzten, Heilpraktikern usw. handelt und die Auskünfte dem Wohlbefinden und der Gesundheit des Klienten dienlich sind.
3. Eine Beendigung/ Kündigung des Coachings kann jederzeit und ohne besondere Fristen vorgenommen werden.
4. Der Klient kann in freien Verantwortung und Entscheidung das Coaching fortsetzen oder abbrechen, ebenso die Zustimmung bzw. Ablehnung zu den Anwendungs-abläufen abgeben.
4.1. Das Abbrechen der AZAV Maßnahmen, kann nur nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamts oder des Jobcenters unter einem triftigen Grund abgebroch oder unterbrochen werden.
5. Der Klient bestätigt mit seiner Unterschrift vor Ort im Coachingvertrag, dass er keine Medikamente, Drogen oder dergleichen eingenommen hat und dass keine Epilepsie bzw. Schizophrenie besteht. Auch der Genuß von Alkohol ist nicht akzeptabel.
6. Eine Schwangerschaft wurde bis zum Tag des Coachings nicht festgestellt.
7. Alle Coachingabläufe/-Vorgehensweisen werden vorher mit dem Klient besprochen. Der Klient übernimmt für die Coaching-Sitzung die volle Verantwortung und bestätige das mit Unterschrift im Coachingvertrag vor Ort.
8. Der Klient wurde darüber aufgeklärt, was beim Coaching zu erwarten ist. Der besprochene Preis im Vorgespräch wird anerkannt und bar vor Ort bezahlt.
9. ggf. werden mit Zustimmung des Klienten Videoaufnahmen durchgeführt, die ausschließlich zur Dokumentation benutzt werden. Dritten sind diese Videos nicht zugänglich.
10.Nicht Erscheinen ohne Abmeldung 48h vor Beginn des Termins wird voll verrechnet!
11.Gemäß der EU-DSGVO erteile der Klient mit der Unterschrift des Coachingvertrages Antje Steidl, CBL-Coaching, Beratung, Lerntraining die Erlaubnis zur Nutzung der persönlichen Daten zu internen Verwendungszwecken. Ebenso gibt der Klient somit die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme.
12. Der Klient akzeptiert alle aufgeführten Bedingungen und hat sie zur Kenntnis genommen.